Weißrussland schafft Transitvisa für Russlandreisende ab

Künftig sollen Ausländer, die über Weißrussland nach Russland einreisen, von der Pflicht des Transitvisums befreit werden. Ein dementsprechender Gesetzesentwurf wurde heute von der Staatsduma ratifiziert. Damit entfallen für Reisende zusätzliche Kosten, mit denen bisher bei einer Russlandreise zu rechnen war.

Gegenwärtig können Ausländer mit einem Visum für das Gebiet der Russischen Föderation via Belarus nur über internationale Grenzübergänge betreten. Angesichts der fehlenden Grenzkontrollen zwischen den beiden Ländern war es ihnen bislang verboten, nach Russland per Transit durch Weißrussland zu fahren.

Bereits seit 2006 genügte eine gemeinsame Migrationskarte für beide Staaten, um den vorübergehenden Aufenthalt von ausländischen Bürgern und Staatenlosen, die nach Belarus und die Russische Föderation einreisen, zu dokumentieren. Das Protokoll zur Änderung des Dokuments über das Transitvisum wurde bereits im April 2017 im weißrussischen Grodno unterzeichnet.

Im November 2017 hat das weißrussische Parlament das Protokoll ratifiziert. Der stellvertretende Innenminister der Republik, Ivan Podgurski, sagte, dass die Umsetzung des Dokuments Ausländer, die die Staatsgrenze von Belarus zum Zweck eines vorübergehenden Aufenthalts im Land übertreten, von der Notwendigkeit entbinden würde, die Migrationskarte auszufüllen.

Dabei bleibt jedoch die Migrationskontrolle auf dem Territorium des verbündeten Staates sowie die Pflicht, die Migrationskarte auszufüllen, für Ausländer, die den Transit benutzen, erhalten. Das gleiche gilt für Ausländer, die sich vorübergehend oder ständig in Weißrussland aufhalten.

Außerdem plant die Staatsduma, zwei Protokolle zwischen den beiden Ländern zu ratifizieren, die sich mit den Ausfuhrzollgebühren befassen. Das erste betrifft die Änderung des Abkommens über das Verfahren bei der Ausfuhr von Rohöl aus Weißrussland und der Zollunion sowie bestimmte Kategorien von daraus hergestellten Waren. Das zweite Protokoll befasst sich mit der Anwendung internationaler Verträge über das Verfahren zur Zahlung und Übertragung von Ausfuhrzöllen bei der Ausfuhr von Öl und Ölprodukten aus dem Hoheitsgebiet der Weißrussischen Republik.

[mb/russland.REISEN]