Eigentlich hätte sich der Besuch St. Petersburgs mit der Einführung des elektronischen Visums vereinfachen sollen – eigentlich. In der Praxis jedoch wird Reisenden an der Grenze reihenweise die Einreise verweigert. Fehler bei der Beantragung seien der Grund.
Der erste Fall, der publik wurde, betraf rund fünfzig Fußballfans aus Leipzig, die mit dem sogenannten E-Visum das Champions League-Spiel ihrer Mannschaft bei Zenit St. Petersburg begleiten wollten. Ihnen wurde die Einreise am Flughafen Pulkowo verwehrt, da der Visaantrag angeblich fehlerhaft ausgefüllt worden war. Zugegeben, zunächst denkt man: Vielleicht sollte so eine wichtige Angelegenheit nicht unbedingt mit dem obligatorischen Umtrunk einhergehen.
In der Zwischenzeit jedoch häufen sich die Fälle, in denen Ankommende wieder zurückgeschickt werden. Erst vor kurzem traf es den Vertreter eines namhaften Reiseführerverlages, der seine Firma auf einer Tourismusbörse in der russischen Kulturhauptstadt repräsentieren wollte. Neben ihm traf es auch fünf weitere Personen aus der Gruppe. Vom Ärger einmal abgesehen, ist der dadurch entstandene finanzielle Schaden ebenfalls nicht unerheblich.
Zurückweisungen an der Tagesordnung
Längst betrifft es nicht nur Einzelpersonen, sondern auch große Reisegruppen. Alleine im ersten Monat seit Einführung der neuen E-Visa-Regelung am 1. Oktober 2019 sei die Einreise nach St. Petersburg, beziehungsweise in das Leningrader Gebiet, etwa 800 Reisenden verwehrt worden, recherchierten örtliche Medien. Bei den Behörden vor Ort weiß man um die Probleme und übt sich in der Schuldfrage.
In den meisten Fällen sei Ausländern aufgrund eines falsch ausgefüllten Antragsformulars oder einer falsch angegebenen Aufenthaltsdauer in Russland nicht gestattet worden, in das Land einzureisen, heißt es bei den zuständigen Stellen. „Das Visum ist elektronisch, aber es ist immer noch ein Dokument, und es muss korrekt ausgefüllt werden“, äußerte sich der italienische Generalkonsul in St. Petersburg, Alessandro Monti, gegenüber dem Stadtportal „Fontanka“.
Meist sind es am Ende die Vertretungen der jeweiligen Länder, die ihre abgewiesenen Staatsbürger über Formfehler aufklären müssen. Generell jedoch gilt, dass die Schreibweise im Visum penibel mit der Schreibweise im Pass übereinstimmen muss. Auch müsse der eventuelle zweite Vorname, wie in deutschen Pässen häufig üblich, angegeben werden. Laut den St. Petersburger Behörden sei der häufigste Ablehnungsgrund ein falsch oder unvollständig geschriebener Name.
Penible Formalitäten
Dies betreffe vor allem Bürger aus Ländern, deren Alphabete diakritische Zeichen, das bedeutet die
Symbole über, unter und zwischen Buchstaben, verwenden, wie unter anderem Umlaute im Deutschen. „Auf der Website des Außenministeriums, auf der Sie ein elektronisches Visum beantragen können, wird erläutert, wie Sie Buchstaben mit Diakritika eingeben“, verweist der Botschafter Finnlands.
„Wir werden diskutieren, wie wir die Informationen bereitstellen können, damit von nun an solche Situationen nicht mehr auftreten“, versprach der Pressedienst des Smolni vor kurzem. Laut Vertretern der St. Petersburger Reisebranche müssten Erläuterungen zu den Visaanträgen in mehreren Sprachen verfasst werden. Die Ausstellung eines elektronischen Visums ist derzeit nur in russischer und englischer Sprache möglich.
Dazu wolle man nun eruieren, aus welchen Ländern die meisten Touristen in die Stadt kommen, denn es steht zu erwarten, dass es in der Hochsaison zu mehr Ablehnungen kommen werde und sich die angedachte Erleichterung als „touristisches Wachstumshemmnis“ erweist. Immerhin: Im selben Zeitraum wurde bereits über 30.000 Reisenden der Grenzübertritt anstandslos gestattet.
[mb/russland.REISEN]