Russland schafft Roaminggebühren ab

Russland schafft Roaminggebühren ab

Die Änderung des russischen Kommunikationsgesetzes betrifft Einheimische wie Touristen aus dem Ausland gleichermaßen: Seit dem 1. Juni diesen Jahres fallen keine zusätzlichen Kosten für die mobile Kommunikation mehr an. Inlands- und Intranet-Roaming wurden abgeschafft.

Fast ein Jahrzehnt wurde diskutiert und gebrütet, wieder verworfen und wieder neu darüber nachgedacht, bis man endlich eine Einigung im Streit um anfallende Zusatzkosten bei der Mobilfunknutzung erzielte. Bereits im Dezember 2018 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, das Gesetz zur Abschaffung des Roamings in Russland unterzeichnet.

Im Mai 2019 folgte daraufhin ein Dekret, das die Regeln um die Erbringung von Telefondiensten bezüglich der Roamingstornierung erweiterte. Seit vergangenem Samstag sind die Änderungen der Artikel 46 und 54 des Bundesgesetzes über die Kommunikation in Russland nun endlich in Kraft. Dadurch müssen Touristen, die in andere Regionen des Landes reisen, keine zusätzlichen Kosten für die mobile Kommunikation mehr zahlen.

Gleicher Tarif von der Ostsee bis zum Pazifik

Das Gesetz schreibt Mobilfunkbetreiber vor, in ihrem Netz die gleichen Bedingungen für die Bereitstellung von Diensten für jeden Teilnehmer festzulegen, unabhängig davon, in welcher Region der Russischen Föderation sich dieser befindet. Die gleichen Bedingungen gelten sowohl im Versorgungsgebiet des Betreibernetzes als auch darüber hinaus. Zudem sind Verbindungen mit dem angerufenen Teilnehmer außerhalb der Russischen Föderation nun kostenpflichtig.

Die Forderung, das Inlandsroaming gänzlich abzuschaffen erreichte ihren Höhepunkt im Jahr 2017, als die FAS, das Kartellamt in Russland, Verfahren gegen die „Big Four“ der Betreiber – „MTS“, „Beeline“, „Megafon“ und „Tele2“ – einreichte und deren Aufhebung zunächst bis zum 1. Januar 2018 und schließlich zum Februar 2018 anvisierte.

Schon lange zuvor hatte der Leiter der FAS, Igor Artjomjew, die zuständigen Betreiber bereits aufgefordert, das Inlandsroaming für die Republik Krim und den russischen Fernen Osten auszusetzen. In erster Linie, um die neu hinzugekommene Halbinsel stärker in das Kernland einzubinden sowie die Bemühungen, den Tourismus in der Peripherie am Pazifischen Ozean zu fördern, zu unterstützen.

Trotz wiederholter Äußerungen des Ministeriums für Kommunikation und Massenmedien, des föderalen Kartellamts und einer Reihe von Betreibern, wonach das Konzept des Intranet-Roamings „weder aufsichtsrechtlich noch sachlich“ existiere, seien vor dem Juli 2017 keine ernsthaften Schritte in diese Richtung unternommen worden, erläuterte die russische Nachrichtenagentur „Interfax“.

Daraufhin verfügte die FAS, dass das genannte Betreiberquartett, die Tarife für Kommunikationsdienste für Reisen im ganzen Land bis August zu ändern habe, wobei unangemessene Preisdifferenzen nicht berücksichtigt wurden. Weitere eineinhalb Jahre sollten noch vergehen, bis das Gesetz nun endlich in der Praxis umgesetzt werden kann.

[mb/russland.REISEN]