Russischer Zoll achtet verstärkt auf Fahrzeughalter

Russischer Zoll achtet verstärkt auf FahrzeughalterFoto: © Michael Barth

Die Beamten an den russischen Grenzübergängen widmen sich künftig verstärkt den Haltern der Fahrzeuge, die über die Grenze fahren. Damit tritt eine Gesetzesgrundlage in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen des Zollgesetzes in Kraft.

Die finnische Zeitung Helsingin Sanomat beklagte sich dieser Tage über die Zurückweisung von zehn finnischen Staatsbürgern an der russischen Grenze, denen die Einreise mit dem Auto wegen fehlender Papiere von den diensthabenden Zöllnern verwehrt wurde.

Vorausgegangen war der Beschluss eines neuen Gesetzes zur vorübergehenden Einfuhr mehrerer Autos durch den Ausschuss für Haushalt und Steuern in der Staatsduma.

Ende Juli verabschiedete die Staatsduma eine neue Fassung des Gesetzes über die Zollregelung, die, mit Ausnahme von bestimmten Vorschriften, am 4. September dieses Jahres in Kraft getreten ist. Das Gesetz wurde im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion EAG am 1. Januar 2018 ausgearbeitet.

Nur ein Fahrzeug pro Halter

Laut den Bestimmungen des Artikels 193 des Gesetzes zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch, die im Ausland registriert und im Besitz einer natürlichen oder juristischen Person sind, dazu zählen auch unbewegte Fahrzeuge, die bereits für den persönlichen Gebrauch, in die EAG gebracht wurden, dürfen weitere nur nach Zahlung von Zöllen eingeführt werden.

Im Klartext bedeutet das, dass ein Fahrzeughalter nur ein Fahrzeug einführen darf. Da dies genauso Reisende betrifft, die mit dem eigenen Fahrzeug nach Russland fahren wollen, ist unbedingt darauf zu achten, dass, beispielsweise bei einem Konvoi, der Fahrer auch der Halter ist. Besonders bei Leasingfahrzeugen kann es hierbei zu ernsten Komplikationen mit dem neuen Zollgesetz kommen.

Probleme mit Leasingfahrzeugen

In der Praxis gestaltet sich die Durchführung des neuen Gesetzes offenbar noch etwas holprig. Besonders betroffen sind davon die Autofahrer der unmittelbaren Anrainerstaaten. Durch die verstärkten Zollkontrollen kommt es deshalb an den Grenzübergängen temporär wieder zu längeren Wartezeiten.

Dass die Autofahrer aus Finnland, Lettland, Litauen und Polen nicht gerade erfreut sind, liegt auf der Hand. An der estnischen Grenze sei es zu kilometerlangen Fahrzeugschlangen gekommen, die die Einreise bis zu sechs Stunden verzögert hätten, berichteten lokale Medien unmittelbar nach Einführung des neuen Gesetzes.

Ein „Opfer“ des Grenzübergangs Narva-Iwangorod, Nicholas, erzählte, dass er und seine Frau wegen einer Beerdigung nach Russland fahren wollten, jedoch die Grenze nicht passieren durfte.

„Alle Dokumente und eine erweiterte Kasko-Versicherung wurden ausgestellt, aber ein Zollbeamter an der Grenze sagte, dass nur ein Auto pro Tag von einer bestimmten Bank über die Grenze gelassen werde“, schimpfte der Betroffene. Stattdessen wurde der Fahrer wieder nach Estland zurückgeschickt und die Beerdigung fand ohne die beiden statt.

[mb/russland.REISEN]