Seit dem 5. November gelten neue Regeln beim Gepäcktransport in Flugzeugen. Dabei legten die Gesetzgeber erstmalig ein Mindestgewicht von fünf Kilogramm für kostenfreies Handgepäck fest. Diese Schwelle kann von der Fluggesellschaft „als Wettbewerbsvorteil“ erhöht werden. Passagiere mit Rückflugtickets dürfen ohne zusätzliche Kosten 10 bis 30 kg Gepäck mit sich führen.
Neben einem Koffer oder einer Tasche darf der Fluggast als Handgepäck einen Rucksack tragen. Gewicht und Abmessungen sind nach den Vorschriften der Fluglinie festgelegt.
Ohne Aufpreis darf man ins Flugzeug nehmen: einen Blumenstrauß, Oberbekleidung, einen Anzug in einem Kleidersack, eine Trage-Vorrichtung für Kinder, Babynahrung, Medikamente und Spezialnahrung je nach Größe des Kindes in der für den Flug notwendigen Menge, Krücken, Gehstöcke, Gehhilfen, Klapp-Rollstuhl sowie in einer Plastiktüte versiegelte Waren, die der Passagier in der zollfreien Flughafenzone erworben hat
Passagiere können ab jetzt aufgefordert werden, vor dem Einsteigen in ein Flugzeug ihr Handgepäck wiegen zu lassen.
Die entsprechende Verfügung des Verkehrsministeriums über die den Transport von Gepäck und Handgepäck betreffenden Änderungen der Regeln im Luftverkehr wurden im offiziellen Amtsblatt der russischen Regierung, Rossijskaja Gaseta, veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten.