Flugbetrieb von Saratov Airlines wird eingeschränkt

Die Betriebsgenehmigung bei Saratov Airlines erlischt am 28. April diesen Jahres. Wie die russische Luftfahrtbehörde nach dem Stichtag mit der Fluggesellschaft verfahren wird, ist noch offen. Klar ist allerdings, dass nach dem verheerenden Unglück Anfang Februar, bei dem 71 Menschen ihr Leben verloren, Maschinen vom Typ An-148 schon jetzt nicht mehr an den Start gehen dürfen.

Am 11. Februar 2018 endete der Saratov-Flug 6W703 mit einer Katastrophe. Kurz nach dem Start in Moskau vom Flughafen Domodedowo zerschellte die An-148 auf einem Feld. Die Absturzursache wurde bis heute noch nicht eindeutig geklärt. Laut der offiziellen Version haben Ermittler Hinweise auf eine defekte Beheizung der Pitot-Sonden gefunden. Möglich sei allerdings auch, dass die Piloten falsche Geschwindigkeitsangaben erhalten haben. Sämtliche Insassen des Flugzeugs bezahlten den kurzen Flug mit ihrem Leben.

Die Flugaufsichtsbehörde unterzog daraufhin Saratov Airlines einer eingehenden Sonderprüfung und schränkte deren Flugbetrieb empfindlich ein. Wie man bei Rosaviatsia erklärte, hänge die Entscheidung über weitere Aktivitäten der Airline von einer vollständigen Beseitigung der bei Saratov Airlines vorgefundenen Missstände ab. Die Fluggesellschaft darf seitdem ohnehin nur noch die Maschinen ihrer Teilflotten Embraer E-190 und Yak-42 fliegen. Flüge mit der Antonow An-148 wurden Saratov gänzlich untersagt.

[mb/russland.NEWS]